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Hinweis zu Mandantenlinks

Die Steuerberaterkammer Niedersachsen sieht die Verlinkung auf Internetseiten von Mandanten grundsätzlich als unzulässig an, da hierdurch Mandatsverhältnisse offengelegt werden können (§ 9 Abs. 2 BOStB). Dies gilt auch bei vorliegendem Einverständnis der Mandanten.

Eine Verlinkung ist nur zulässig, wenn unübersehbar auf die Zustimmung der Mandanten hingewiesen wird.

Mit dem Aufruf der folgenden Seite bestätigen Sie ausdrücklich:
 
„Ich nehme zur Kenntnis, dass für alle auf der folgenden Seite enthaltenen Links die ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Mandanten vorliegt.“



 
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